GESUNDHEIT

E-Rezept auch ohne Smartphone mit Papierausdruck


05.02.24  Das rosafarbene Papier-Rezept wurde am 1. Januar 2024 durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel dann nur noch per E-Rezept. Für ältere oder behinderte Menschen ohne Smartphone ein Problem. Doch...


Das elektronische Rezept (E-Rezept) wird von einem Arzt digital erstellt, signiert und in der Arztpraxis auf einem zentralen System gespeichert.

Anschließend können Patientinnen und Patienten es in einer Apotheke einlösen.

Dafür brauchen sie ihre elektronische Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck. Um das Rezept abzurufen, nutzt die Apotheke den E-Rezept-Fachdienst.

Versicherte können sich zur Nutzung des E-Rezepts in der Arztpraxis auch einen Papierausdruck geben lassen.

Anstatt eines rosafarbenen Rezepts erhalten Patientinnen und Patienten dann einen Papierausruck mit Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament ausgegeben werden.

Die E-Rezept-App kann kostenfrei heruntergeladen werden. Dazu benötigt man für die Nutzung eine elektronische Gesundheitskarte und eine PIN, erhältlich bei der  Krankenkasse.


Mehr dazu Bundesministerium für Gesundheit


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