MUSIK

Mit Blockflöte oder Tuba in den Frühling starten


24.02.26 Wie wäre es mit Blockflöte (Sopranino bis Großbass), Querflöte, Oboe, Klarinette, Fagott, Fagottino, Kontrafagott, Saxophon oder Trompete, Posaune, Waldhorn, Tenorhorn, Baritonhorn, Tuba zu erlernen als musikalischen Start in den diesjährigen Frühling? In der Hans-Werner-Henze-Musikschule, Maratstraße 182 ▪ 12683 Berlin, leicht möglich. 


Mit dem Unterricht z. B. auf der Blockflöte können Kinder bereits ab 4 Jahren beginnen, entweder zur Vorbereitung auf ein anderes Instrument oder dann auch weiterführend als vollwertiges Konzertinstrument.

Auch bei einigen anderen Instrumenten (z.B. Querflöte, Klarinette, Fagott) kann man bei uns mit speziellen Schülerinstrumenten schon wesentlich früher mit dem Unterricht beginnen.
Gern gibt die Fachgruppenleitung darüber Auskunft, da der geeignete Zeitpunkt individuell verschieden ist.

Der Unterricht findet als Einzel-, Gruppen- oder Ensemble-Unterricht (dieser auch fächerübergreifend) zu 30, 45 oder 60 Minuten wöchentlich statt.
Für alle Fächer stehen Leihinstrumente für ein geringes Entgelt zur Verfügung. Die Fachlehrer/innen beraten auch gern vor dem Kauf von Instrumenten.

Ein besonderes Angebot für die Bläser unserer Musikschule besteht darin, schon sehr bald im musikschuleigenen Nachwuchs- und später im Jugendsinfonieorchester mitzuspielen. Auch die Mitwirkung in verschiedenen Kammermusikgruppen bis hin zu Bands ist ein wichtiger Bestandteil in der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern.

Viele Lehrer/innen des Fachbereichs veranstalten regelmäßig Schülerkonzerte, bei denen ihre Schüler/innen in kleinerem Rahmen zeigen können, was sie gelernt haben. Daneben gibt es zahlreiche Möglichkeiten, bei größeren Veranstaltungen solistisch oder in Ensembles im oder außerhalb des Stadtbezirkes zu verschiedenen Anlässen aufzutreten und an Probenlagern, Schüleraustausch, Ensemblefahrten etc. teilzunehmen.

Das Erlernen eines Blasinstrumentes ist in jedem Alter möglich, ob Kind, Jugendlicher, Erwachsener, auch im fortgeschrittenen Alter – jeder ist gern gesehen.

In der Fachgruppe Blasinstrumente werden auch folgende Ensembles angeboten:

  • Querflötentrio und -quartett
  • Fagott-Quartett
  • Blechbläser-Ensemble
  • Saxophon-Ensemble
  • Nachwuchsorchester (NWO)
  • Jugendsinfonieorchester (JSO)
  • Die Teilnahme an den Ensembles ist für die Schülerinnen und Schüler der Musikschule zur Vertiefung des Unterrichtes entgeltfrei.

ANMELDUNG BLASINSTRUMENTE: https://www.berlin.de/musikschule-mh/service/anmeldung/formular.1432629.php



Weiterführende Informationen zum Unterricht

Wir unterscheiden im Wesentlichen vier Unterrichtsarten, aus denen Sie bei Ihrer Anmeldung auswählen können:
  • Der Einzelunterricht
    Die Lehrkraft kann im Ausbildungsverlauf unmittelbar mit dem Schüler oder der Schülerin interagieren und dabei direkt auf die individuellen Bedürfnisse eingehen und auf die Fortschrittsentwicklungen reagieren.
    Der Einzelunterricht ist die beliebteste Unterrichtsform an unserer Musikschule.
  • Der Gruppenunterricht
    Diese Unterrichtsform bieten wir als Gruppe/klein für 2 – 3 Teilnehmende sowie auch als Gruppe/groß für 4 – 9 Teilnehmende an.
    Die Schüler und Schülerinnen erhalten hierbei Ihren Unterricht gemeinsam in der Gruppe bei einer Lehrkraft.
    ! ACHTUNG: Der Gruppenunterricht kann nur durchgeführt werden, wenn zum Start des Lehrangebotes Anmeldungen mit ausreichender Teilnehmeranzahl vorliegen.
  • Der Kursunterricht
    Der Kursunterricht findet überwiegend bei unseren Angeboten für Eltern und Kinder, in der Musikalische Früherziehung und beim Instrumentenkarussell (IKARUS) Anwendung. Darüber hinaus halten unsere Fachgruppen aber auch weitere Kursangebote bereit.
  • Der Flex-Unterricht
    Mit dem Angebot MUSIK FLEX haben Sie die Möglichkeit Ihren Instrumental- oder Gesangsunterricht flexibel und individuell zu gestalten. Entsprechend Ihren Bedürfnissen können Sie die Unterrichtsteilnahme variabel organisieren und ganz an Ihren persönlichen Zeitrahmen anpassen. Die Unterrichtszeit wird nach Ihren Wünschen direkt mit der Lehrkraft verabredet.
    Sie gehen keine langfristige Bindung ein!
  • Der Unterrichtsvertrag
    Nach Ihrer Anmeldung übernimmt die zuständige Fachgruppenleitung die Vermittlung einer verfügbaren Lehrkraft.
    Nach Möglichkeit berücksichtigen wir dabei Ihren Wunsch bezüglich des Unterrichtsortes, können diesen aber nicht immer garantieren. Die Lehrkraft wird dann von der Musikschule mit der Durchführung des Unterrichtes beauftragt. Anschließend werden Sie zwecks Klärung letzter Einzelheiten kontaktiert. Zum Abschluss erstellt die Musikschulverwaltung anhand Ihrer Daten einen Unterrichtsvertrag und sendet Ihnen diesen zu. Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie im Verlauf des Anmeldeprozesses Ihr Einverständnis zur Verwendung der angegebenen Daten erteilen. Ohne eine Einwilligung kommt kein Unterrichtsvertrag zustande und die musikalische Ausbildung kann nicht erfolgen.
    Ein Unterrichtsvertrag kann immer nur zum 1. eines Monats geschlossen werden und beinhaltet eine entgeltpflichtige Probezeit. So ist der Vertrag zunächst bis zum Ende desjenigen Monats befristet, in dem die zwölfte Unterrichtsstunde erteilt wird. Wird der Vertrag nicht spätestens am Tag der zehnten Unterrichtsstunde schriftlich gekündigt, verlängert er sich auf unbefristete Zeit. Danach kann der Unterrichtsvertrag unter Einhaltung der im Vertrag angegebenen Frist gekündigt werden.
    Nach Abschluss eines Unterrichtsvertrages für den Einzel- oder Gruppenunterricht erhält der Schüler oder die Schülerin automatisch eine Berechtigung zur entgeltfreien Teilnahme am Ensemble- und Ergänzungsunterricht.
  • Entgelte und Gebühren
    Die entstehenden Kosten für unsere Angebote und Leistungen entnehmen Sie bitte der ENTGELTÜBERSICHT
  • Leihinstrumente
    In begrenztem Umfang kann die Musikschule auch Leihinstrumente zur Verfügung stellen. Für das entliehene Instrument wird eine Gebühr in Höhe von 6,00 € pro Monat bzw. 72,00 € im Jahr berechnet. Zusätzlich muss zwingend eine Instrumentenversicherung abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach dem Wert des Instrumentes und liegt bei ca. 35,- bis 50,- € pro Jahr. Für die Kosten der Leihinstrumente gibt es leider keine Ermäßigungsmöglichkeit. Vor dem Kauf eines eigenen Instrumentes sollten Sie unsere Lehrkräfte kontaktieren. Diese beraten Sie sehr gern bei der Instrumentenwahl.

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

  • Damit auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sich überall beteiligen können, gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. So können die Kinder und Jugendlichen im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Anspruch genommen werden.
    Nähere Informationen erhalten Sie hier


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